2. Die Preise verstehen sich inkl. 7% MwSt. bzw. die derzeit gültige MwSt. ist maßgebend. Die Rechnung hat der Fahrer für Sie dabei sofern sie nicht schon elektronisch = Email am Vortag verschickt wurde.

3. Es wird nur Barzahlung vor der Abladung akzeptiert. Alternativ besteht die Möglichkeit den Betrag vorab zu überweisen. In diesem Fall muss der Rechnungsbetrag vor der Lieferung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Ansonsten kann keine Lieferung erfolgen.

4. Die direkte Zufahrt an die gewünschte Abladestelle muss für die Dauer der Anlieferung unbedingt gewährleistet sein. Die Anlieferung des losen Holzes erfolgt normalerweise nur bis zur Bordsteinkante, welches rückwärts mit einem Anhänger abgekippt wird. Nicht im Vorfeld ausgemachte Extra-Lieferstellen werden gesondert vor Ort berechnet!

5. Die Zufahrt muss je nach Verkehrslage für die komplette Dauer der Abladung rückwärts befahrbar sein muss. Bitte vermeiden Sie im Weg stehende Autos, Mülltonnen, etc. Bitte schneiden Sie Ihre Hecken und Büsche, Rosen etc. rechtzeitig vor der Anlieferung zurück. Zu enge Einfahrten, bei welchen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, werden ausnahmslos nicht angefahren.

6. Sollte sich das Rangieren mit dem Zugfahrzeug samt Anhänger als sehr schwierig erweisen (insb. wegen engen Einfahrtstoren, Toren mit Bodenverschluss, Hindernisse unmittelbar vor der Einfahrt, gegenüber parkende Autos, etc.), so kann nur durch Mithilfe des Auftraggebers oder dessen Vertretung abgeladen werden. Dieser verpflichtet sich den Fahrer mit einfachen Links/Rechts-Zeichen etc. einzuweisen. Ist dies nicht möglich, gehen wir von einer Annahmeverweigerung aus. Siehe hierzu Punkt 7.

7. Bei einer Annahmeverweigerung vor Ort, obwohl ein fixer Liefertermin vereinbart wurde, behalten wir uns vor eine Aufwandspauschale von bis zu 250,00 EUR in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung des Auftrages, welcher nicht mindestens 1 Tag = 24h vor Anlieferung schriftlich per E-Mail oder Post storniert wird, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25% des ausgemachten Kaufpreises, mindestens jedoch 89,00 EUR für den getätigten Arbeitsaufwand.

8. Bei einem unerwarteten Preisanstieg im Rundholzeinkauf – welcher das normale Maß derart übersteigt – behalten wir uns das Recht vor bestehende Verträge und Angebote ggf. einseitig zu stornieren oder ggf. anzupassen. Auf höhere Gewalt haben wir keinen Einfluss. Das Rücktrittsrecht bleibt hierbei unberührt.

9. Bei zu starken Regen oder Schneefall kann nicht geliefert werden. Besteht der Kunde dennoch darauf, wird keine Garantie für evtl. Nässe des Holzes übernommen. Dieser Mangel mindert nicht den Kaufpreis.

10. Es können je nach Schüttung und Aufladung im Lager bis zu 20% Eschenholz enthalten sein. Eschenholz ist dem Buchenholz zu 100% in den Punkten Heiz- und Brennwert identisch. Dies mindert nicht den Kaufpreis.

11. Eigenwilligen Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen – dies gilt auch für Folgegeschäfte.

12. Einen Rechtsanspruch schließen wir aus.